§1
Eine Gültigkeit des schriftlichen Reservierungsvertrages tritt erst in Kraft, wenn die zugesandte Reservierungsbestätigung gegengezeichnet und im Original vom Besteller innerhalb einer Woche nach Erhalt an die Falkenstein-Hütten retourniert wurde. Liegt dem Vermieter kein unterzeichnetes Exemplar vor, ist dieser berechtigt, die bestellten Zimmer anderweitig zu vergeben.
§2
Der Abschluss der Reservierung verpflichtet beide Vertragspartner unter Beachtung eventueller Zusatzvereinbarungen zur Erfüllung des Vertrages.
§3
Der Besteller verpflichtet sich, den vereinbarten Zimmerpreis zu entrichten und die Ihm überlassenen Sachen und Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln. Befindet sich bei Anreise die gemietete Sache oder Räumlichkeit in einem unsachgemäßen oder beschädigten bzw. defektem Zustand, so hat der Besteller bis spätestens 21.00 Uhr am Anreisetag die Beschädigung anzuzeigen. Bei Nichtanzeige erkennt der Besteller den einwandfreien Zustand der gemieteten Sachen und Räumlichkeiten an und haftet bei verursachten Schäden zu 100%.
§4
Der Besteller ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.Stornierungskosten: ab 31 Tage vor Anreise 40 %, ab 21 Tage vor Anreise 60 %, ab 10 Tage vor Anreise 80 %Stornierungen sind nur in schriftlicher Form, an den Vermieter gerichtet, gültig. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Bis zur anderweitigen Vermietung der Zimmer hat der Besteller für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
§5
Die Zahlung des sich aus dem Reservierungsvertrag ergebenen Gesamtbetrages wird in bar vor Abreise fällig. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich. Die aktuell gültige Kurtaxe pro Tag ist nicht im Zimmerpreis enthalten und muss beim Vermieter Vorort in bar bezahlt werden. Für abhanden gekommene, eingebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen.
§6
Die Möglichkeit zur Anreise besteht am Anreisetag von 14.00 Uhr (für Gästezimmer) bzw. von 15.00 Uhr (für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser) bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieses Zeitraums gewünschte Anreisen bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Am Abreisetag stehen dem Besteller die Zimmer bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Bei Abreise sind sämtliche ausgehändigte Schlüssel dem Vermieter abzugeben, bei Verlust haftet der Besteller mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 45,00 EURO.
§7
Bei Gruppenbuchungen haftet der Besteller für alle nicht in Anspruch genommenen Zimmer lt. §4. Desweiteren schuldet er den vertraglich vereinbarten Betrag für die gesamte Buchung lt. Vertrag (d.h. für alle Mitreisenden).
§8
Mündliche Zusagen oder Absprachen durch das Personal sind nur durch Bestätigung des Vermieters verbindlich und gültig. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters „Falkenstein-Hütten“.
§9
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Ähnlichsten sind, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: 01.01.2022